Politische Verfahren


Die Verteidigung in politischen Verfahren ist nicht nur Schwerpunkt, sondern auch Herzenssache. Klassische Delikte in diesem Bereich sind zB Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen/Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder auch die Gründung/Unterstützung einer terroristischen/kriminellen Vereinigung. Die Betroffenen sehen sich den spezialisierten Abteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaft gegenübergestellt, die aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit der Verfahren oftmals einen besonderen Ehrgeiz bei der Strafverfolgung entwickeln.

 

Als Rechtsanwalt verteidige ich in diesen Verfahren die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Betroffenen und trete dafür ein, dass die Menschen, die sich für die Verbesserung unserer Welt einsetzen, für ihr Engagement nicht kriminalisiert werden. Wer sich in seinem Leben für andere Menschen einsetzt, verdient in Ermittlungsverfahren und im Gerichtssaal die bestmögliche juristische Unterstützung. Um eine erfolgreiche Verteidigung zu gewährleisten, setze ich auf einen stetigen Austausch mit Kolleg*innen in diesem Bereich, die Kooperation mit sozialen Bewegungen und Beratungsstellen, sowie regelmäßige Fortbildungen im Bereich Polizei- und Versammlungsrecht.

 

Ich übernehme ausnahmslos keine Mandate bei rechtsmotivierten Straftaten.