Strafverteidigung

Meine Tätigkeit umfasst von der Erstberatung über die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren sämtliche Bereiche des Strafrechts bis hin zum Revisionsverfahren. Ich vertrete Sie in Strafverfahren deutschlandweit als Wahl- oder Pflichtverteidiger. Ich verteidige im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht.

 

Als Strafverteidiger vertrete ich ausschließlich Ihre Rechte und Interessen. Die wichtigste Grundlage für eine gute Verteidigung ist ein Vertrauensverhältnis zwischen mir und meinen Mandant*innen. Um dies zu ermöglichen, gehören strikte Diskretion, eine zuverlässige Arbeitsweise, stetiger Erfahrungsaustausch und regelmäßige Fortbildungen für mich zum Selbstverständnis meiner Tätigkeit.

 

Je früher Sie einen Verteidiger einschalten, desto eher besteht die Chance, das Verfahren für Sie zufriedenstellend zu beenden. Schon vermeintlich einfache Alltagssituationen können der Auslöser für ein Ermittlungsverfahren sein. Widerstehen Sie den Versuchungen eines vermeintlich ungefährlichen "Smalltalks" mit Polizeibeamten und lassen Sie sich von Vorladungen nicht einschüchtern. Ihr Recht zu schweigen ist Ihre schärfste Waffe im Strafverfahren - lassen Sie sich diese nicht nehmen, ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben.

 

Besondere Interessensschwerpunkte liegen in den Bereichen

Bei Vorwürfen sexualisierter oder häuslicher Gewalt oder bei rechtsmotivierten Straftaten, übernehme ich ausnahmslos keine Mandate.