Der Bereich des Migrationsstrafrechts stellt alle Beteiligten üblicherweise vor große Herausforderungen. Die Beurteilung von Straftaten mit migrationsrechtlichem Bezug setzt in den meisten Fällen das Wissen über die geltenden verwaltungsrechtlichen Vorschriften und nicht zuletzt über die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich voraus, welches nicht zum Berufsalltag der meisten Strafrechtler*innen gehört. Gerade das Migrationsrecht ist auch von einer besonderen Wechselwirkung Internationalen, Europäischen und Nationalen Rechts und einer schnellen Änderung der Rechtsgrundlagen geprägt.
Für die Betroffenen hat das Strafverfahren zugleich besonders schwere Auswirkungen, da der Ausgang des Verfahrens Auswirkungen auf ihren aufenthaltsrechtlichen Status und somit eine entscheidende Bedeutung für ihr weiteres Leben haben kann. Nicht zuletzt kann ein rechtskräftiger Strafbefehl oder ein Urteil der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder der Einbürgerung im Wege stehen.
Typische Vorwürfe in diesem Bereich sind u.a. der sog. "Illegale Aufenthalt" oder die "Illegale Einreise", sowie Verstöße gegen Meldeauflagen, "Residenzpflicht" oder das Verbot politischer Betätigung. Auch deutsche Staatsbürger*innen können mit den Vorwürfen der Beihilfe zu derartigen Straftaten oder mit dem Vorwurf des "Einschleusen von Ausländern" konfrontiert sein.