Migrationsstrafrecht


Der Bereich des Migrationsstrafrechts stellt alle Beteiligten üblicherweise vor große Herausforderungen. Die Beurteilung von Straftaten mit migrationsrechtlichem Bezug setzt in den meisten Fällen das Wissen über die geltenden verwaltungsrechtlichen Vorschriften und nicht zuletzt über die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich voraus, welches nicht zum Berufsalltag der meisten Strafrechtler:innen gehört. Gerade das Migrationsrecht ist auch von einer besonderen Wechselwirkung Internationalen, Europäischen und Nationalen Rechts und einer schnellen Änderung der Rechtsgrundlagen geprägt.

 

Für die Betroffenen hat das Strafverfahren zugleich besonders schwere Auswirkungen, da der Ausgang des Verfahrens Auswirkungen auf ihren aufenthaltsrechtlichen Status und somit eine entscheidende Bedeutung für ihr weiteres Leben haben kann. Nicht zuletzt kann ein rechtskräftiger Strafbefehl oder ein Urteil der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder der Einbürgerung im Wege stehen.

 

Typische Vorwürfe in diesem Bereich sind u.a. der sog. "Unerlaubte Aufenthalt" oder die "Unerlaubte Einreise", sowie Verstöße gegen Meldeauflagen, "Residenzpflicht" oder das Verbot politischer Betätigung.

 

Die Verteidigung in diesem Bereich gehört zu einem Schwerpunkt meiner Arbeit. Durch ständigen Austausch mit Kolleg:innen, Lektüre aktueller Entscheidungen und regelmäßige Fortbildungen erfolgt die Verteidigung auf Basis der aktuellsten Rechtsprechung und stets mit dem Blick sowohl auf die strafrechtlichen, wie auch auf die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen.

 

Auch deutsche Staatsbürger*innen oder EU-Bürger*innen können mit den Vorwürfen der Beihilfe zu derartigen Straftaten oder mit dem Vorwurf des "Einschleusen von Ausländern" konfrontiert sein. Nicht zuletzt werden in den letzten Jahren zunehmend ehrenamtliche Helfer*innen Ziel von Kriminalisierung. Auch in diesen Verfahren verteidige ich in allen Verfahrensstadien.